Schwalben - Kitzhilfe und Schutz der Natur - Holzwinkel e.V.

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Schutz der Natur: Schwalbennester
Aus gegebenem Anlass würden wir gerne eine Mitteilung des BND mit Euch teilen: Das Entfernen von Schwalbennestern ist eine illegale Handlung. Die Schwalbennester sind geschützt und dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen angegangen werden.
Das Entfernen von Schwalbennestern ist strafbar!
                        Der Naturschutz greift in Bezug auf die Brutstätten der Schwalbe. Wer ein Schwalbennest entfernen möchte, muss sich eine spezielle Erlaubnis von Seiten des Gesetzgebers einholen (Regierung von Schwaben oder Untere Naturschutzbehörde. Als Hauseigentümer darf man Schwalbennester nicht einfach entfernen oder zerstören, sie sind gesetzlich geschützt" "Schwalbennester müssen deshalb von Mietern und Hauseigentümern geduldet werden." Alle unerlaubten Vorstöße gegen die Tiere und ihre Nester können mit Geldbußen bestraft werden. Schwalben sind Standort treu.
Eine Alternative zum Entfernen eines Schwalbennestes ist das provisorische Anbringen künstlicher Nester an weniger problematischen Stellen. So bewirken Sie im besten Fall, dass sich die Tiere vom Haus fernhalten und sich in die von Ihnen aufgestellten Nistplätze zurückziehen. Ein Problem vieler Hausbesitzer ist, der von den Tieren produzierte Kot, der nicht selten auf Wege, Fensterbänke und Co. hinab fällt. Hier kann ein sogenanntes Kotbrett helfen. Montieren Sie dafür ein Brett 70 Zentimeter unterhalb des Schwalbennests, sodass dieses den Unrat auffängt. Wenn Sie unsicher im Umgang mit Schwalbennestern sind, können Sie die zuständige Naturschutzbehörde kontaktieren.
Gestaltung: Thomas Schonbucher Amselweg 12  86494 Emersacker
tschonb@googlemail.com +49 160 478 78 99
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